Tag der offenen Tür zum Übertritt auf das A. B. v. Stetten'sches Institut

Bald steht für Viertklässler eine Weichenstellung an. Geht es aufs Gymnasium? Wenn ja, auf welches und mit welchem Zweig? Welche anderen Wege zum Abitur gibt es? Orientierung bietet der nächste Infoabend.

Was ist sonst noch zu beachten? Wer ist in Jahrgangsstufe 4 fürs Gymnasium geeignet?
Alle Schüler der 4. Klassen öffentlicher oder staatlich anerkannter Grundschulen erhalten am ersten Unterrichtstag im Mai ein Übertrittszeugnis, das Auskunft über die Eignung gibt. Das zwölfte Lebensjahr des Kindes darf am 30. September 2019 noch nicht vollendet sein.

Was sagt das Zeugnis aus?
Schüler, die das Zeugnis mit der Empfehlung „für den Besuch eines Gymnasiums geeignet“ erhalten haben, dürfen ohne Probeunterricht aufs Gymnasium. Wurde keine Empfehlung ausgesprochen, muss der Schüler am dreitägigen schriftlichen und mündlichen Probeunterricht teilnehmen. Dieser erstreckt sich auf den Lehrstoff der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe in Deutsch und Mathematik. Die Aufnahme in ein musisches Gymnasium setzt zusätzlich musikalische Begabung voraus, die durch die Note im Fach Musik im Übertrittszeugnis oder auf andere Weise nachzuweisen ist.

Besonderheiten der Schule:
– Ausbildungszweige: sprachlich (2te Fremdsprache Französisch oder Latein, ggf. 3te Fremdsprache Spanisch oder Französisch)
– Erste Fremdsprache: Englisch
– OGS; ab 10. Jgst.: Latein/Französisch durch Italienisch ersetzbar; Wahlangebote in den Bereichen Theater und Musik

Veranstaltungsort: A. B. v. Stetten’schen Institut, Am Katzenstadel 18a