Staatlich geprüfte Technikerin / geprüfter Techniker für Landbau

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Wer die Technikerschule erfolgreich abschließt, führt den Titel "Staatlich geprüfte Technikerin / geprüfter Techniker für Landbau".

Aufnahmebedingungen:
Abschlussprüfung zum Landwirt, Tierwirt oder Fachkraft Agrarservice
nach der Abschlussprüfung mindestens 12 Monate Praxis im erlernten Beruf
Absolventen einer Landwirtschaftsschule können in das 2. Schuljahr eintreten

Aufnahmeantrag:
Der Aufnahmeantrag ist bis 1. April für das im September beginnende Schuljahr einzureichen. Später eingehende Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn noch Kapazitäten frei sind.
Sie können das Anmeldeformular herunterladen, telefonisch (08191 3358-112) oder per E-Mail (poststelle@agrarbildungszentrum-landsberg.de) anfordern.

Ihre Qualifikationen
Ihre Qualifikationen nach dem Schulabschluss:
EU-weit anerkannter Titel "Staatlich geprüfte Technikerin / geprüfter Techniker für Landbau" (State Certified Engineer), entspricht Stufe 6 (bachelor professional) des Deutschen Qualifikationsrahmens
Ausbildereignung nach Meisterprüfungsverordnung
Nachweis über Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz
Mittlerer Schulabschluss nach dem ersten Schuljahr
Allgemeine Fachhochschulreife (bei Zusatzprüfung in Englisch) und Fachhochschulzugang
Fachhochschulreife
Berechtigt für ein Studium zum Bachelor
Fördert die Bewerbung im Dienstleistungsbereich
Im ersten Schuljahr bieten wir einen freiwilligen Förderunterricht in Englisch an, um Wissen aufzufrischen
Im zweiten Schuljahr bieten wir als Wahlfach eine Vertiefung in Englisch an
Freiwilliger Unterricht in Mathematik für Schüler, die später studieren wollen
Ihre Berufschancen
Dem Techniker für Landbau bietet sich ein sehr günstiger Arbeitsmarkt mit interessanten Berufen in den Bereichen:
Landwirtschaftliche Buchstellen
Staatliche Landwirtschaftsverwaltung
Verkaufs- und Beratungstätigkeit in allen landw. Bereichen
Landeskuratorien, Erzeuger- und Maschinenringe, Erzeugergemeinschaften
Tätigkeit in vor- und nachgelagerten Bereichen, Verbände
Versuchswesen
Leitung eines landwirtschaftlichen Betriebs


Kosten und Ausbildungsförderung:
Es fallen keine Schulgebühren an. Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Unterlagen und Exkursionen müssen selbst getragen werden. Eine Förderung nach BAföG oder AFBG ist möglich.
Die Antragstellung erfolgt beim heimatlichen Amt für Ausbildungsförderung.
Jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Techniker für Landbau erhält den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung in Höhe von 1.000 Euro.

Termine

Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:
Termin Preis Ort Bemerkungen
Beginnt laufend Kommerzienrat-Winklhofer-Straße 1
86899 Landsberg am Lech