Vorbereitungslehrgang zur IHK Prüfung (fachliche Eignung) zum Güterkraftverkehrsunternehmer

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Das Güterkraftverkehrsgesetz, § 3 Erlaubnispflicht, schreibt vor, dass zukünftige Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person, die gewerblich Güter mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger) befördern wollen, eine Erlaubnis von der zuständigen Erlaubnisbehörde benötigen.Diese wird von der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde ausgestellt und gilt 5 Jahre.
Kontakt: info@eg-bz .de

Termine

Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:
Termin Preis Ort Bemerkungen
Termin noch offen Holzweg 31
86156 Augsburg