Vorbereitungslehrgang zur IHK Prüfung (fachliche Eignung) zum Güterkraftverkehrsunternehmer
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Das Güterkraftverkehrsgesetz, § 3 Erlaubnispflicht, schreibt vor, dass zukünftige Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person, die gewerblich Güter mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger) befördern wollen, eine Erlaubnis von der zuständigen Erlaubnisbehörde benötigen.Diese wird von der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde ausgestellt und gilt 5 Jahre.
Kontakt: info@eg-bz .de
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Termine
Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:Termin | Preis | Ort | Bemerkungen |
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Termin noch offen |
Holzweg 31 86156 Augsburg |