Elektrofachkraft in der Industrie

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Die Elektrofachkraft ist befugt und befähigt im laufenden Betrieb eigenständig in die laufenden Prozesse einzugreifen: - Aufbau, warten, instandhalten, reparieren und ändern von elektrischen Geräten, Anlagen und Maschinen - Maschinensteuerungen programmieren - Änderungen von Maschinensteuerungen einpflegen - Programme dokumentieren - Prüfungen aller elektrischen Geräte nach DIN VDE - Fachgerechte Sicherheitsbeurteilung von elektrischen Anlagen - Gefahrenbeurteilung in Büros und Produktionsanlagen durchführen
Fördermöglichkeiten: Meister-BAföG
Voraussetzung: Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer zum Zeitpunkt der Prüfung a) einen Abschluss in einem technischen Ausbildungsberuf nachweisen kann oder b) wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft darlegen kann, dass er Kenntnis
Kontakt: dagmar.merk@schwaben .ihk.de

Termine

Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:
Termin Preis Ort Bemerkungen