Gefahrgutbeauftragtenschulung: Seeverkehr und Schienenverkehr
Zurück zur Suche
Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schreibt vor, dass jedes Unternehmen im Bereich der Beförderung von Gefahrgütern einen Sicherheitsberater - Gefahrgutbeauftragten - schriftlich bestellen muss. Gefahrgutbeauftragte müssen einen Schulungsnachweis besitzen. Dieser kann nur durch die Teilnahme an der Schulung und Bestehen einer Prüfung (IHK) erworben werden. Der Nachweis ist 5 Jahre gültig. Vor Ablauf der Frist ist eine erneute Prüfung (IHK) zur Verlängerung des Schulungsnachweises zu absolvieren.
Termine
Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:Termin | Preis | Ort | Bemerkungen |
---|---|---|---|
Termin noch offen |
Holzweg 31 86156 Augsburg |