Gefahrgutbeauftragtenschulung: Grundschulung Straße
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Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schreibt vor, dass jedes Unternehmen im Bereich der Beförderung von Gefahrgütern einen Sicherheitsberater - Gefahrgutbeauftragten - schriftlich bestellen muss. Gefahrgutbeauftragte müssen einen Schulungsnachweis besitzen. Dieser kann nur durch die Teilnahme an der Schulung und Bestehen einer Prüfung (IHK) erworben werden. Der Nachweis ist 5 Jahre gültig. Vor Ablauf der Frist ist eine erneute Prüfung (IHK) zur Verlängerung des Schulungsnachweises zu absolvieren.
Die Schulung wird in Kooperation mit einem zugelassenen Veranstalter durchgeführt.
Die Schulung wird in Kooperation mit einem zugelassenen Veranstalter durchgeführt.
Termine
Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:Termin | Preis | Ort | Bemerkungen |
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Termin noch offen |
Holzweg 31 86156 Augsburg |