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Möglichkeiten der Förderung beruflicher Weiterbildung

Bund und Länder bieten verschiedene Möglichkeiten zur Förderung beruflicher Weiterbildungen, indem sie die Kosten teilweise oder vollständig übernehmen. Die Förderungen von Bund, Ländern und der Agentur für Arbeit als zentrale Behörde richten sich dabei nicht nur an arbeitslos gewordene Menschen. Für die berufliche Qualifizierung und Weiterbildung von Beschäftigten stehen entsprechend den individuellen Voraussetzungen verschiedene Möglichkeiten zur Förderung von Weiterbildung zur Verfügung:

In den meisten Fällen ist eine Förderung notwendig, wenn Sie arbeitslos geworden sind. In Absprache mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter können einzelnen Weiterbildungen oder sogar Umschulungen vereinbart und die Kosten übernommen werden.

Auch wenn Sie berufstätig sind, bietet die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter die Möglichkeit einer Finanzierungsübernahme zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Eine Bedrohung durch Arbeitslosigkeit liegt bspw. vor, wenn Sie in einem Arbeitsfeld tätig sind, für das Sie nicht einschlägig qualifiziert sind. Ein Beispiel ist das 2019 in Kraft getretene Qualifizierungschancengesetz, als Nachfolger des WeGebAU-Programms. In dem neuen Gesetz wurde die staatliche Förderung sowie die Zielgruppe ausgeweitet. 

Außerdem bieten Bund und Länder spezielle Förderprogramme wie bspw. das Aufstiegs-BAföG für alle erwachsenen Personen an, die sich noch im Berufsleben befinden.

Mit einer großen Auswahl an Stipendien und Programmen wie dem Bildungskredit soll der Hochschulzugang allen Studieninteressierten erleichtert werden

Bei der Förderung beruflicher Weiterbildung müssen abhängig vom jeweiligen Programm spezielle Kriterien erfüllt werden. Einen ersten Überblick über die bestehenden Möglichkeiten der Förderung beruflicher Weiterbildung erhalten Sie über die Datenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre kommunale Bildungsberatung vor Ort oder die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter in Ihrer Nähe.

 

Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit/Jobcenter)

Mit beruflicher Weiterbildung sollen berufliche Kenntnisse erweitert und der technischen Entwicklung angepasst werden. Ziel ist ihre dauerhafte Arbeitsplatzsicherung bzw. Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung der Weiterbildung vor, erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Mit diesem wird Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten zugesichert.

Wer kann diese Förderung zur Weiterbildung erhalten?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen die Weiterbildung notwendig ist,

Damit Arbeitslosigkeit beendet oder

Eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder

Um einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Voraussetzung ist, dass der ausgewählte Bildungsträger sowie die Weiterbildung nach AZAV zertifiziert sind. Welche Bildungsträger sowie Weiterbildungen darunter fallen können Sie über die Kursdatenbank der Agentur für Arbeit erfahren.

Ein Bildungsgutschein kann nur nach vorheriger Beratung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ausgestellt werden.

Wie sieht die Förderung aus?

Auf dem Bildungsgutschein sind das Bildungsziel, die Dauer der Maßnahme und der regionale Geltungsbereich vermerkt. Wichtig ist, dass Sie den Bildungsgutschein innerhalb von drei Monaten nach Erhalt bei einem zugelassenen Träger Ihrer Wahl einlösen.

 

Weiterbildungsprämie (Agentur für Arbeit/Jobcenter)

Wer eine Weiterbildung besucht, die zum Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt (Umschulung oder Vorbereitungslehrgang auf die Externenprüfung) kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbildungsprämie von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter erhalten.

Wer kann diese Förderung zur Weiterbildung erhalten?

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Weiterbildungen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führen. Die Ausbildungsdauer muss auf mindestens 2 Jahre festgelegt sein.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um die Prämie zu erhalten, müssen Sie Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter nachweisen, dass Sie die Zwischen- und Abschlussprüfung erfolgreich bestanden haben. Diese Prüfungen können in Deutschland nur von einer Kammer (zum Beispiel Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) durchgeführt werden.

Wie sieht die Förderung aus?

Wer im Rahmen einer Umschulung die Zwischenprüfung bei einer Kammer erfolgreich ablegt, hat Anspruch auf eine Prämie von 1.000 Euro. Voraussetzung ist, dass in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen eine Zwischenprüfung festgelegt ist. Die Prämie für das Bestehen der Abschlussprüfung bei Umschulungen beziehungsweise der Externen-/Nichtschülerprüfung beträgt 1.500 Euro.

 

Qualifizierungschancengesetz (Agentur für Arbeit)

Mit dem sogenannten Qualifizierungschancengesetz unterstützt die Bundesagentur für Arbeit Beschäftigte, die vom Strukturwandel betroffen sind. Die Förderung soll Beschäftigten eine Weiterentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen ermöglichen, um den Herausforderungen einer sich digitalisierenden und strukturell verändernden Arbeitswelt besser begegnen zu können.

Wer kann diese Förderung zur Weiterbildung erhalten?

Beschäftigte, deren Tätigkeitsbereich vom Fachkräftemangel betroffen ist

Beschäftigte, die von strukturellen Veränderungen betroffen sind (Digitalisierung)

Der Erwerb eines Berufsabschlusses, für den mindestens zwei Jahre in der Regelausbildung festgelegt ist, muss mindestens vier Jahre zurückliegen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

In der Weiterbildung müssen Fähigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen

Die Dauer der Weiterbildung muss mindestens 160 Stunden betragen

Es darf keine gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung sein

Wie sieht die Förderung aus?

Je nach Betriebsgröße kann die Förderung unterschiedlich hoch ausfallen. Für kleinere Betriebe gibt es Ausnahmeregelungen und höhere Förderung. Die Fortbildung muss außerhalb des Betriebes oder von einem zugelassenen Träger im Betrieb durchgeführt werden. Es muss ein für das Qualifizierungschancengesetz zugelassener Träger gewählt werden. Die Förderung wird vom Arbeitgeber beantragt. Dazu berät der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur.

 

Zukunftsstarter – Initiative zum Nachholen eines Berufsabschlusses (Agentur für Arbeit/Jobcenter)

Die Initiative Zukunftsstarter der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter unterstützt junge Erwachsene ab 25 Jahren dabei, einen Berufsabschluss nachzuholen. 

Wer kann diese Förderung zur Weiterbildung erhalten?

Zukunftsstarter richtet sich an folgende Personengruppen:

Gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keinen Berufsabschluss haben.

Gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Berufsabschluss, wenn sie seit 4 Jahren einer an- oder ungelernten Tätigkeit nachgehen und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben.

Berufsrückkehrende beziehungsweise Wiedereinsteigende.

Wie sieht die Förderung aus?

Gefördert werden Qualifizierungen in Vollzeit oder Teilzeit, die auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereiten. Das kann zum Beispiel über eine Umschulung oder einen Lehrgang bei einer Bildungseinrichtung erfolgen, der auf die sogenannte „Externenprüfung“ vorbereitet.

Bei der Umschulung in einem Betrieb soll es eine Ausbildungsvergütung geben. Förderbar sind auch Lehrgangs-, Fahrt- und Kinderbetreuungskosten. Unter Umständen erhalten Sie eine Prämie, wenn Sie die Zwischen- oder Abschlussprüfung bestehen.

 

Aufstiegs-BAföG (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG) ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) eine Kombination aus einem Zuschuss und einem Darlehen. Die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG unterstützt damit die Motivation zur Fortbildung und den Ausbau Ihrer beruflichen Qualifizierung nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR).

Das Aufstiegs-BAföG fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen im nicht-akademischen Bereich, das sind bspw. Meisterkurse, Fachwirt- und Technikerfortbildungen oder andere vorbereitende Lehrgänge mit einem vergleichbaren Abschluss.

Wer kann diese Förderung zur Weiterbildung erhalten?

Personen, die sich mit einem Lehrgang oder direkt an der Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten

Eine Altersgrenze besteht nicht

Studienabbrecher oder Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss, aber mit der von der Fortbildungsordnung geforderten Berufspraxis

Personen mit Bachelor- oder vergleichbarem Abschluss

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Gefördert werden kann die Vorbereitung auf über 700 rechtlich geregelte Abschlüsse wie beispielsweise die zum/zur Meister/in, Betriebswirt/in oder Erzieher/in. Vorbereitungslehrgänge auf die jeweilige Prüfung können in Voll- oder Teilzeit stattfinden und müssen eine Dauer von mindestens 400 Unterrichtsstunden haben. Förderfähig sind nur Lehrgänge bei zertifizierten Anbietern.

In der Regel wird folgendes erwartet: eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und anschließende Berufspraxis. Gefördert wird nicht notwendigerweise nur die erste Aufstiegsfortbildung. Sie können auch ein zweites Mal für ein weiteres Fortbildungsziel gefördert werden.

Wie sieht die Förderung aus?

Die Förderung besteht aus Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen kombiniert mit zinsgünstigen Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Einkommens- und vermögensunabhängige Förderung in Höhe bis maximal 15.000 Euro

Bei Vollzeitmaßnahme teilnehmen bis zu 892 Euro als Vollzuschuss zum Lebensunterhalt, je nach Einkommen, Vermögen und Familienstatus (pro Kind z.B. jeweils zusätzlich 235 Euro; für Alleinerziehende zusätzlich 150 Euro je Kind zur Kinderbetreuung)

50 Prozent gilt als Zuschuss, der Rest wird über ein zinsgünstiges Bankdarlehen (KfW) finanziert

Auf Antrag werden bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen

wer sich am Ende einer Aufstiegsfortbildung selbstständig macht, muss das KfW-Darlehen gar nicht mehr zurückzahlen und kann schuldenfrei die eigene Existenzgründung starten 

Weitere Informationen, Beratung und Antragstellung

Stadt Augsburg: Amt für Ausbildungsförderung, Gögginger Str. 59, 86159 Augsburg; Landkreis Augsburg: Amt für Ausbildungsförderung, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg; Landkreises Aichach-Friedberg: Amt für Ausbildungsförderung, Münchner Str. 9, 86551 Aichach
Weiterführende Informationen zur Förderung: Bundesministerium für Bildung und Forschung

 

Aufstiegsstipendium (Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung – SBB)

Das Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt besonders begabte Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung und Praxiserfahrung dabei, einen ersten akademischen Hochschulabschluss zu erwerben.

Wer kann diese Förderung zur Weiterbildung erhalten?

Das Programm richtet sich v.a. an Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung ohne Abitur, sondern über eine Berufsausbildung, Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) oder eine berufliche Aufstiegsfortbildung (Techniker, Meister oder vergleichbare Abschlüsse) erworben haben. Doch auch diejenigen, die vor, während oder nach ihrer Ausbildung die schulische Hochschulreife erlangt haben, sind förderberechtigt. Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert. Die Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:

Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung

Eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren (zum Zeitpunkt der Bewerbung und vor Studienbeginn)

Kein Hochschulabschluss. Für bereits Studierende gilt: Eine Bewerbung ist bis zur Beendigung des zweiten Studiensemesters möglich

Ein Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf

Es wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, Sie haben keinen Anspruch auf die Förderung. Die Bewerbung erfolgt in einem dreistufigen Auswahlverfahren.

Gefördert wird, wer das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen hat und ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend beginnen möchte oder zum Zeitpunkt der Teilnahme am Bewerbungsverfahren das zweite Studiensemester noch nicht abgeschlossen hat.

Wie sieht die Förderung aus?

Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 853 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren gewährt (150 Euro für jedes Kind). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 2.700 Euro für Studienkosten erhalten.

Tipp: Es gibt eine Vielzahl von weiteren Stipendien, die eine berufliche Weiterbildung unterstützen. Auf der Seite de Bundesministeriums für Bildung und Forschung können Sie das passende für sich finden.

 

Weiterbildungsstipendium (Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung – SBB)

Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt begabte junge Menschen im Anschluss an eine Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.

Wer kann diese Förderung zur Weiterbildung erhalten?

Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert haben. Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:

Ihre Berufsabschlussprüfung haben Sie mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden.

Bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb sind Sie unter die ersten drei gekommen.

Ihre besondere Qualifikation können Sie durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen/-innen können nicht aufgenommen werden.

Förderfähig sind in der Regel berufsbegleitende Weiterbildungen wie bspw.

Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,

Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau,

Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement,

Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.

Wer eine bundesgesetzlich geregelte Ausbildung im Gesundheitswesen absolviert hat, kann sich bei der SBB direkt bewerben. Absolventinnen und Absolventen einer dualen Ausbildung bewerben sich bei der Stelle, bei der ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war.

Wie sieht die Förderung aus?

Das Stipendium beginnt mit dem Tag der Aufnahme in das Programm und gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Die Mittel für das Stipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit. Als Stipendiat/-in können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen – bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag.

Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Arbeitsmittel und Prüfungskosten.

 

Stipendien und Programme für den Hochschulbereich

Es gibt auch die Möglichkeit, für diverse Studienangänge an Hochschulen ein Stipendium zu erhalten. Die Voraussetzungen sind unterschiedlich, manche Stipendien fördern insbesondere junge Menschen mit Migrationshintergrund oder Geflüchtete, andere unterstützen Studierende mit besonderen Leistungen.

Im Auftrag des Bundesjugendministeriums vergibt die Otto Benecke Stiftung e.V. Zuwendungen nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) an junge Flüchtlinge, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Der DAAD – Deutsch Akademischer Austauschdienst vergibt diverse Stipendien an ausländische Studieninteressierte und Geflüchtete; in einer umfassenden Datenbank mit Suchfunktion kann ein passendes Programm ermittelt werden

Stipendiumplus enthält Programme der Begabtenförderung im Hochschulbereich

Das Deutschlandstipendium fördert Studierende mit besonderen Leistungen

 

Bildungskredit

Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung unterstützt Schülerinnen und Schüler und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen einfachen und zinsgünstigen Kredit. Dieser Kredit kann flexibel und kann auf die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Im Gegensatz zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird er unabhängig vom eigenen Einkommen, Vermögen sowie dem der Eltern, der Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner gewährt. 

Kreditvolumen von 1.000 bis zu 7.200 Euro

Wahlweise bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 100, 200 oder 300 Euro; auch höhere Einmalzahlungen möglich

Günstiger Zinssatz durch Bundesgarantie in Höhe von 0,47 % effektiver Jahreszins, der Sollzins beträgt 0,47 % (Stand 01.10.2021)

Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten – wie BAföG – möglich

Förderung auch von Zweit- und Folgeausbildungen

Keine Leistungsnachweise nach der Bewilligung erforderlich

Kostenfreie Kündigung jederzeit zum Monatsende möglich

Rückzahlung erst vier Jahre nach Fälligkeit der ersten Rate

Niedrige monatliche Rückzahlungsrate in Höhe von 120 EUR

Der Antrag kann unkompliziert online gestellt werden. Die Kreditabwicklung erfolgt über die KfW-Bank. Fragen beantwortet die zentrale Hotline 

 

Meisterbonus Bayern (Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie)

In Bayern erhält jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung.

Wer kann diese Förderung zur Weiterbildung erhalten?

Der Freistaat Bayern gewährt einen Meisterbonus für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige staatliche Fortbildungsprüfungen an Fachschulen oder Fachakademien (gewerbliche, kaufmännische, landwirtschaftliche, hauswirtschaftliche Berufe,  Gesundheitsberufe, öffentlicher Dienstes und weitere) vor. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der Meisterbonus wird für eine Reihe von Berufsabschlüssen Abschlüsse vergeben. Die Voraussetzungen sind:

Die Prüfung muss erfolgreich und in der Regel vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt worden sein.

Für die Gewährung des Meisterbonus müssen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort der Absolventen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegen.

Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Wie sieht die Förderung aus?

Die Förderung erfolgt in Form einer Bonuszahlung, die nicht eigens beantragt werden muss, sondern i.d.R. automatisch erfolgt:

1.000 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis vor dem 1. Januar 2018 festgestellt wurde,

1.500 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis vom 1. Januar 2018 bis 31. Mai 2019 festgestellt wurde und

2.000 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Mai 2019 festgestellt wurde.

Für weitere Informationen können Sie sich an die zuständigen Ansprechpartner für Abschlüsse im Geschäftsbereich der einzelnen Ressorts wenden. Dazu gehören die Kammern der gewerblichen Wirtschaft, die Bayerische Verwaltungsschule, die Steuerberaterkammern, die nach der Verordnung über Zuständigkeiten für die Berufsbildung in der Landwirtschaft und in der Hauswirtschaft zuständigen Stellen sowie die agrarwirtschaftlichen Fachschulen. 

 

Förderung zur beruflichen Rehabilitation (Reha-Träger)

Sie können Ihren erlernten Beruf aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht länger ausüben? In diesem Fall springen die Reha-Träger ein, um Sie bei der Rückkehr auf den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dazu zählen die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. Berufsgenossenschaften) oder die Agentur für Arbeit. Die Reha-Träger finanzieren Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Der Fachbegriff dafür lautet „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. 

Wer kann diese Förderung zur Weiterbildung erhalten?

Sie können eine berufliche Rehabilitation erhalten wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Mit der Maßnahme soll die Rückkehr ins Arbeitsleben gelingen. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Bei der Antragstellung müssen bestimmte versicherungsrechtlichen Bedingungen vorliegen, u.a. die Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren.  Die Leistungen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Es gibt Leistungen, um den Arbeitsplatz zu erhalten, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen ganz neue berufliche Perspektiven ermöglichen.

Wie sieht die Förderung aus?

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind beispielsweise:

Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Wohnungshilfen und Kraftfahrzeughilfe

Arbeitsassistenz und technische Hilfen

Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (z.B. Gründungszuschuss)

Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen

Die Leistungen berücksichtigen individuell unterschiedliche Faktoren und erfolgen möglichst wohnortnah. 

Berufliche Rehabilitationsleistungen dauern grundsätzlich so lange, wie sie für das angestrebte Berufsziel allgemein üblich oder vorgesehen sind. Art und Schwere der Behinderung, Prognose und Entwicklung sowie die Situation auf dem Arbeitsmarkt werden zusätzlich berücksichtigt.

Weitere Informationen, Beratung und Antragstellung 

Um diese Art der Förderung kümmern sich speziell qualifizierte Beratungskräfte bei den Rentenversicherungen, den Agenturen für Arbeit sowie den anderen Trägern. Als Mensch mit Behinderung oder anderer Einschränkung werden Sie hier individuell und umfassend zu Ihren Möglichkeiten, am Arbeitsleben teilzuhaben, beraten. Die richtigen Ansprechpersonen bei den zuständigen Reha-Trägern können Sie auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. finden.

Eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung in Ihrer Nähe finden Sie hier.

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