Landratsamt Augsburg - Fachstelle Adoptionen
Eine Adoption ist für alle Beteiligten eine sehr weitreichende Entscheidung. Wir unterstützen Sie dabei und begleiten Sie bei allen Schritten auf diesem Weg.
Durch Adoption wird rechtlich ein Eltern-Kind-Verhältnis begründet, welches nicht auf leiblicher Abstammung beruht. Die Adoptionsvermittlung (das Zusammenführen eines minderjährigen Kindes mit Adoptionsbewerbern) ist eine Aufgabe des Jugendamts.
Die Adoption erfolgt nur, wenn diese dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Kind und dem Annehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht.
Unsere Aufgaben:
Überprüfung der Eignung von Adoptionsbewerbern
Beratung bei Auslandsbewerbung
Beratung leiblicher Eltern vor der Adoptionsfreigabe und während des Verfahrens
Adoptionsvermittlung und Durchführung des Adoptionsverfahrens
Beratung, Begleitung leiblicher Eltern und Adoptiveltern nach Abschluss einer Adoption (auf Wunsch)
Hilfe bei der Suche nach der Herkunftsfamilie und Unterstützung bei der Kontaktaufnahme
Beratung und Mitwirkung bei Stiefeltern- und Verwandtenadoptionen
Auf Wunsch erhalten Sie eine persönliche Beratung und Unterstützung durch unsere Adoptionsvermittlungsstelle. Die Beratung ist kostenfrei.