Landratsamt Augsburg - Betreuungsstelle für Erwachsene

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Die Betreuungsstelle berät in allen Fragen  der gesetzlichen Betreuung für Erwachsene, wie z.B. Anregung einer Betreuung, Betreuungsverfahren, Auswahl des Betreuers und Betreuungsführung, sowie über die Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Sie berät gesetzliche Betreuer und Bevollmächtigte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit und  bietet in Zusammenarbeit mit den Betreuungsvereinen Fortbildungen an.

Im Betreuungsverfahren  klärt die Betreuungsstelle im Auftrag des Betreuungsgerichts u.a. ab, ob evtl. andere Hilfen ausreichend sind, um die gesetzliche Betreuung zu vermeiden.

Sie schlägt bei Notwendigkeit der Errichtung einer gesetzlichen Betreuung im Sozialbericht an das Betreuungsgericht die erforderlichen Aufgabenkreise und einen geeigneten Betreuer vor.

Die Koordinierung der verschiedenen mit Betreuungen befassten Stellen, wie Betreuungsvereine, Berufsbetreuer und Betreuungsgericht gehört ebenso zu ihren Aufgaben.

Die Betreuungsstelle beglaubigt die Unterschrift auf Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gegen eine Gebühr von zehn Euro pro Beglaubigung.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.  

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