Gesetzliche Sozialleistungen - Arbeitslosengeld I - Versicherungsleistungen für Arbeitsuchende- Agentur für Arbeit Augsburg Stadt und Landkreis

Zurück zur Suche

Um Arbeitslosengeld I beziehen zu können, müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Sie müssen arbeitslos sein, die Anwartschaftszeit erfüllt und sich persönlich arbeitslos gemeldet haben. Die persönliche Arbeitslosenmeldung gilt als Antrag auf Leistungen. Sie muss spätestens am ersten Tag der  Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.

 

Zeige alle Beratungsstellen