Mit dem Grenzausgleichssystem sollen in bestimmten Wirtschaftsbereichen die CO2 Emissionen erfasst und ausgeglichen werden. Hierbei handelt es sich um Importe von den Warengruppen Zement, Eisen, Stahl, Düngemittel, Strom und Aluminium. Ziel ist die Wettbewerbsnachteile durch die in der EU steigenden CO2-Preise gegenüber den Mitbewerbern außerhalb der EU auszugleichen. Hierzu ist es notwendig, dass Unternehmen quartalsweise Berichte über ihre Importe aus Drittländern der betroffenen Warengruppen melden. – Einführung von CBAM (Ziele, Fristen, Pflichten, u.a.)
– Einführung in die praktische Berichterstattung
– Betroffene Bereiche des CBAM’s: Einkauf, Lieferketten, u.a.