Anerkennungsberatung der Handwerkskammer für Schwaben

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Ort:

Augsburg

Preis

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Kursbeschreibung "Anerkennungsberatung der Handwerkskammer für Schwaben"

Bildungsportal A³

Sie haben einen ausländischen Berufsabschluss im Handwerk? Wir beraten Sie gerne zur Anerkennung!

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) beinhaltet einen allgemeinen Rechtsanspruch auf ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren. Eine Anerkennung ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder Herkunft des Antragstellers möglich. Ausschlaggebend sind nur der Inhalt und die Qualität der beruflichen Qualifikation.

Die Handwerkskammer für Schwaben ist dann zuständige Stelle, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Regierungsbezirk Schwaben haben oder zukünftig dort arbeiten möchten.

Im Anerkennungsverfahren wird Ihre ausländische Berufsausbildung inhaltlich und von der Dauer her mit einer deutschen Referenzqualifikation verglichen. Dabei wird geprüft, ob wesentliche Unterschiede zwischen der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation und der deutschen Referenzqualifikation bestehen.

Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die volle oder die teilweise Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Bei einer teilweisen Gleichwertigkeit begleiten wir Sie gerne auf dem Weg zur vollen Gleichwertigkeit.

Im Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob Ihre Ausbildung mit einer deutschen Ausbildung gleichwertig ist. Der Anerkennungsbescheid bestätigt offiziell Ihre berufliche Qualifikation. Im Bescheid steht, inwiefern Ihre ausländische Berufsqualifikation mit der deutschen Ausbildung vergleichbar ist. Arbeitgeber können Ihre Fähigkeiten so besser einschätzen.

Mit der vollen Gleichwertigkeit haben Sie die gleichen beruflichen Möglichkeiten wie eine Person, die ihre Ausbildung in diesem Beruf in Deutschland gemacht hat. Die Anerkennung kann außerdem für Gehaltsverhandlungen und Aufstiegsmöglichkeiten hilfreich sein.

Wir beraten Sie gerne zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses. Die Beratung zum Anerkennungsverfahren ist kostenfrei. Gerne können Sie bei uns einen Beratungstermin zur Anerkennung vereinbaren.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.hwk-schwaben.de/artikel/anerkennung-auslaendischer-berufsabschluesse-71,1266,4403.html.

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Anerkennungsberatung der Handwerkskammer für Schwaben

Karte & Anfahrt

Handwerkskammer für Schwaben – Anerkennungsberatung
Handwerkskammer für Schwaben

Telefon

49(821)3259-1402

E-Mail

anna-maria.mayr@hwk-schwaben.de

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