Elternzeit - Elterngeldstelle Zentrum Bayern Familie und soziales (ZBFS), Region Schwaben
Zurück zur SucheDie Antragstellung muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Elternzeit besteht bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Während der Elternzeit ist eine Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden für beide Elternteile möglich. Auch Pflegeeltern oder Großeltern haben einen Rechtsanspruch, sofern sie in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben.