Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bildungsportal-a3.de veröffentlichte Webpräsenz. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie EU 2016/2102 sind die Stadt Augsburg, der Landkreis Augsburg und der Landkreis Aichach-Friedberg, sowie die Bildungsberatung der Stadt Augsburg bemüht, ihre Websites barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes, kurz BGG, sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV 2.0, zur Umsetzung der Richtlinie EU 2016/2102 .


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website.

Konformitätsstatus

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 25.09.2025 durchgeführten Selbstbewertung

Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Welche Bereiche enthalten nicht barrierefreie Inhalte?

  • Einige Bilder sind aktuell noch nicht mit deskriptiven Alternativtexten versehen oder bieten Alt-Texte, die nicht deskriptiv genug sind. Wir arbeiten daran, dies zu verbessern
  • Nicht alle PDF-Dokumente sind PDF/UA-konform oder nicht vollständig barrierefrei. Sollten Sie auf solche Dokumente stoßen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beheben.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 12.02.2026 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt

Sie haben Fragen und Ideen zu bestehenden Barrieren oder zur Umsetzung der Barrierefreiheit? Kontaktieren Sie uns unter: bildungsberatung@augsburg.de.

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von vier Wochen zu beantworten.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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